Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der netlogix GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die netlogix Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Schmidt, Neuwieder Straße 10, 90411 Nürnberg

Stand: November 2018
 

 

1. Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde.  

 

2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 14 Kalendertage gebunden. An uns gerichtete Angebote können wir ebenfalls innerhalb einer Frist von 14 Tagen annehmen.   

 

3. Nutzungsrecht, Dokumentation und Einarbeitung
Der Kunde erhält nach Maßgabe unserer Bestimmungen ein Nutzungsrecht an dem im Programmschein aufgeführten Programm sowie den zur Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Es handelt sich mit Ausnahme der Betriebssystemsoftware um ein ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Das Recht des Kunden, die Hardware zu veräußern, bleibt davon unberührt. Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation in deutscher oder englischer Sprache. Sollte der Hersteller diese aber gar nicht zur Verfügung stellen, weisen wir den Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin. In unseren Preisen ist eine kostenlose Einarbeitung in die von uns gelieferte Hard- und Software nicht enthalten, ebenso erfolgt keine kostenlose Installation derselben. Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet oder von einer durch uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht. Die Auswahl der Programme für die beabsichtigte Anwendung erfolgt auf Risiko des Kunden.  

 

4. Leistungs- und Funktionsumfang
Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z.B. über Kapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuelle kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.  

 

5. Lieferzeiten
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.  

 

6. Preis, Zahlung, Aufrechnung
Wir sind berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware netto ohne Skonto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer stets in bar zu zahlen, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

 

Zuschläge fallen an:

 

  1. für Nachtarbeit (20 Uhr bis 7 Uhr): 30 Prozent  
     
  2. für Samstagsarbeit: 30 Prozent 
     
  3. vorbehaltlich der Nummern 4 und 5 für Sonntagsarbeit: 80 Prozent
  4. vorbehaltlich der Nummer 5 für Arbeit am 31. Dezember und an den gesetzlichen sowie am Standort Nürnberg gültigen Feiertagen: 125 Prozent
  5. für Arbeit am 24., 25. und 26. Dezember sowie am 01. Mai: 150 Prozent

 

Bei Nachtarbeit an Wochenenden und Feiertagen addieren sich die jeweiligen Zuschläge.

Ein Tagessatz entspricht acht Stundensätzen.
 

 

Die kleinste Abrechnungseinheit beträgt:

7. Erfüllungsort
Sofern der Kunde die Ware oder Dienstleistung an unserem Geschäftssitz in Empfang nimmt, ist der Erfüllungsort Nürnberg, andernfalls die Betriebsstätte des Kunden, an der die Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erbracht wird.

 

Sollen Leistungen andernorts durchgeführt werden, vergütet der Kunde die Anfahrtskosten pauschal pro Tag in Höhe der folgenden Staffelung:

Reisezeiten (Entfernung des Einsatzortes zu netlogix):

Die gesamte Reisezeit wird auf 10 Minuten genau gerundet. 
 

 

8. Versand und Gefahrenübergang
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden, unbeschadet seiner nachstehenden Gewährleistungsrechte, entgegenzunehmen. Bezüglich des Gefahrenübergangs gilt in diesem Fall die gesetzliche Regelung (§ 474 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung unser Lager oder das unseres Lieferanten verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über; wir verpflichten uns jedoch, auf Kosten des Kunden entsprechende Versicherungen gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden abzuschließen, wenn dieser es verlangt.   

 

9. Gewährleistung, Haftung
Über offenkundige Mängel muss uns der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, schriftlich unterrichten. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, erlöschen seine Gewährleistungsrechte zwei Monate nachdem er den Mangel festgestellt hat. Dies gilt nicht, soweit uns arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Ist der Kunde Kaufmann gilt abweichend von der vorstehenden Bestimmung die gesetzliche Regelung des § 377 HGB. In diesem Falle hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und einen etwaigen Mangel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Mängelrügen haben stets schriftlich zu erfolgen. Bei berechtigten Mängelrügen können wir, wenn sich der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist äußert, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung wählt, eine angemessene Frist zur Ausübung seiner Wahl setzen, nach deren Ablauf wir wählen können, ob nachgebessert oder nachgeliefert werden soll.
Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelnde Wartung oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten entstanden sind, haften wir nicht. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden und im Falle unseres Verzuges. In diesen Fällen haften wir für jedes Verschulden. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt darüber hinaus Folgendes: Unsere Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt nach Vertragsabschluss aufgrund der bei Auftragserteilung bekannten Umstände vernünftigerweise zu rechnen war. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an der Hard- und Software sowie für die von uns vorgenommenen Reparaturen und Dienstleistungen beträgt ein Jahr. Der Kunde hat vor Beginn von Dienstleistungen durch die netlogix GmbH & Co. KG für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen. Sollte der Kunde den Auftrag zur Durchführung von Sicherungsdienstleistungen erteilen, so hat dieser die Pflicht, seine Datensicherung auf Konsistenz und ordnungsgemäße Rücksicherung zu überprüfen. Sollte der Kunde dazu nicht in der Lage sein, so kann er uns beauftragen, diese Sicherung zu überprüfen – dieser Auftrag muss explizit erteilt werden und ist kostenpflichtig.
Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways, Störungen im Bereich der Dienste von Carriern) hat netlogix nicht zu vertreten.

 

10. Annahmeverzug
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt er mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung oder Ware in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 20 Prozent des Rechnungswertes zu verlangen, und zwar ohne Nachweis der Schadenshöhe. Der Beweis eines höheren Schadens bleibt uns unbenommen. Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.  

 

11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht entsprechende Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden oder dies durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus Folgendes: Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus unseren Lieferungen und Leistungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenstände durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Wir verpflichten uns jedoch, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als der Wert ihrer zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 Prozent übersteigt.  

 

12. Inkassokostenklausel
Soweit die Forderungen gegen Kunden überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden Höhe sind vom Kunden zu tragen.  

 

13. Annulierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 Prozent des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.  

 

14. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Klagen bei dem für unseren Hauptsitz zuständigen Gericht zu erheben. Der Hauptsitz ist Nürnberg. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.  

 

15. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsche Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.  

 

16. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag sowie alle sonstigen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.  

Spezielle Bedingungen für IT-Training
 

1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Trainingsmaßnahmen gelten für alle von uns durchgeführten Seminare. Mit Ihrer Buchung akzeptieren Sie die Gültigkeit dieser Bestimmungen; Änderungen bedürfen unserer Zustimmung.

 

2. Teilnahmevoraussetzungen
Um Ihre Zufriedenheit mit dem Seminar und einen möglichst einheitlichen Wissensstand aller Teilnehmer zu garantieren, bitten wir Sie, die Angaben bezüglich der Zielgruppen, Vorkenntnisse und Qualifikationen, die Sie den Seminarbeschreibungen entnehmen können, zu beachten. Wir beraten Sie gerne, falls Sie noch Fragen haben.

 

3. Seminare
Offene Seminare beginnen um 9:00 Uhr und enden gegen 16:00 Uhr. In den Pausen stehen Ihnen Kalt- und Warmgetränke sowie kleine Snacks kostenlos zur Verfügung. Tägliches Mittagessen im Restaurant ist im Seminarpreis inbegriffen.

 

4. Anmeldungen
Sie können telefonisch, schriftlich (Fax, Brief) oder per E-Mail einen Seminarplatz reservieren. Die Anmeldung wird erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Da die Teilnehmerzahl aus didaktischen Gründen bei jedem Seminar begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Seminarvertrag kommt mit der schriftlichen Seminarbestätigung der netlogix GmbH & Co. KG zustande.

 

5. Rücktritt / Terminverschiebung
Bei Rücktritt bis zu 15 Arbeitstagen vor Seminarbeginn wird die vereinbarte Seminargebühr für die Teilnahme an einem Seminar zu einem späteren Termin gutgeschrieben. Bei einem Rücktritt bis acht Arbeitstage vor Seminarbeginn fallen 30 Prozent der Seminargebühr an. Danach wird die volle Seminargebühr fällig, berechtigt jedoch zum Bezug der kompletten Seminarunterlagen, soweit diese im Seminarpreis enthalten sind. Eine Terminverschiebung auf Wunsch der Teilnehmer ist nur mit Zustimmung der netlogix GmbH & Co. KG möglich; andernfalls gelten die Stornobedingungen.

 

6. Zahlungen
Die gültigen Seminarpreise finden Sie auf unserer Website. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kursgebühren werden zum ersten Seminartag fällig.

 

7. Seminarinhalte
Die Seminarinhalte entsprechen unseren Beschreibungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Um Ihnen die bestmögliche Seminarqualität bieten und auf die Vorkenntnisse der Seminarteilnehmer optimal eingehen zu können, passen unsere Trainer im Einzelfall die Schulungsinhalte individuell an die Bedürfnisse der Gruppe an.

 

8. Seminarunterlagen
Die Seminarunterlagen sind bei offenen Seminaren im Seminarpreis enthalten. Da wir Originalunterlagen verwenden, kommt es in Einzelfällen vor, dass diese nur in englischer Sprache verfügbar sind. Die Seminarunterlagen sind nur für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt; Nachdruck oder Vervielfältigung (auch in Teilen) ist nicht gestattet.
Bei individuellen Schulungen werden die Unterlagen gesondert berechnet.

 

9. Zertifikat
Jeder Teilnehmer erhält ein auf ihn persönlich ausgestelltes Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Seminar.

 

10. Gewährleistung, Haftung
Sollte das Seminar durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt, eine zu geringe Teilnehmerzahl oder sonstige nicht vom Veranstalter zu vertretende Umstände ausfallen, bemüht sich die netlogix GmbH & Co. KG umgehend um einen Ersatztermin. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht.

 

11. Salvatorische Klausel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Trainings-
maßnahmen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen.

 

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Nürnberg.