Stand: September 2024
Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und der steigenden Bedrohungslage durch Internetkriminalität aktualisierte die EU ihre Cybersicherheitsvorschriften im Jahr 2023 mit einer Neuauflage der NIS-Richtlinie, der NIS2.
🚀 Bis zum 17. Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Mindeststandards für Cybersicherheit in nationales Recht umsetzen. Die Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich auf neue Sektoren, stärkt die Widerstandsfähigkeit von öffentlichen und privaten Einrichtungen und zielt darauf ab, das allgemeine Sicherheitsniveau in der gesamten EU zu erhöhen. Die Länder müssen sicherstellen, dass sie über ausreichende Ressourcen verfügen, einschließlich Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) und nationaler Behörden für Netz- und Informationssicherheit (NIS).
🚀 Die NIS2-Richtlinie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Entwicklung einer Sicherheitskultur in kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheitsversorgung und digitaler Infrastruktur.
🚀 Unternehmen in diesen Sektoren, wichtige Anbieter digitaler Dienste und Betreiber kritischer Anlagen müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle den zuständigen, nationalen Behörden melden. Für Unternehmen, die zuvor nicht unter die NIS-Richtlinie fielen, bedeutet das eine große Herausforderung.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung